online Durchsuchungen nun auch bei Unverdächtigen ?
Frage von Klaus W: online Durchsuchungen nun auch bei Unverdächtigen ?
Verschiedene Medien berichten, dass in Zusammenhang mit der Bekämpfung des intern.Terrorismus nun auch online Durchsuchungen bei “Kontakt- und Begleitpersonen” möglich sein sollen. Welchen rechtlichen Status haben diese Personen?
Aus Verdächtigen können Beschuldigte, Mittäter, Gehilfen werden. o.k. Dann müssten Kontaktpersonen also Zeugen sein.
Zeugen werden doch i.d.R. befragt, bzw. zeugenschaftlich vernommen. Mit diesen neuen Begriffen wird die StPO doch “verwässert”. Bei entsprechender Rechtskonstruktion der Anwender könnte dann , etwas übertrieben formuliert, fast jeder zur “Kontakt- und Begleitperson” werden.
Legt die jetzige Regierung durch eine derartige “Brachialgesetzgebung” es bewusst darauf an, dass sich in Deutschland wieder eine APO bildet, wie in den 60ziger Jahren des vorigen Jahrhunderts?
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,503075,00.html
Beste Antwort:
Answer by Gnurpel
Herr Schäuble wittert halt überall Mord, Verrat und Terrorismus. Und wir sind auf dem besten Wege ein vollkommen überwachter Staat zu werden. Persönlichkeitsrechte sind nicht mehr gefragt.
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Kommentare(8)